1Vorwort
(1) Das Taxiunternehmen sowie der Taxifahrer dürfen die Vermittlungsleistungen der Quitsoft GmbH (nachfolgend „Quitsoft“) nur in Anspruch nehmen und an der Vermittlung teilnehmen sowie die vermittelten Taxifahrten nur in dem Rahmen annehmen und ausführen, sofern sie über sämtliche erforderlichen Voraussetzung hierfür verfügen und sämtliche für sie geltenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften einhalten und dies zulässig ist.
(2) Eine weitere Voraussetzung für die Nutzung der App sowie der Vermittlungsleistungen von Quitsoft ist die Registrierung des Taxiunternehmens sowie seiner Fahrer bei Quitsoft. Die Daten bei der Registrierung sind wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben und stets auf dem aktuellen Stand zu halten, ggf. diese bei Quitsoft zu ändern, sowie die wirksame Geltung der AGB´s „day ´n TAXI“ – Fahrer AGB, deren Geltung und Einbeziehung hiermit ausdrücklich erklärt wird.
2Leistungen der Quitsoft GmbH
(1) Quitsoft vermittelt den teilnehmenden Taxiunternehmen/Taxifahrern potentielle Fahrgäste im Rahmen der Nutzung der Taxi-App „day´n TAXI“ (App für Fahrgäste sowie App für Taxiunternehmer/Fahrer). Die erforderliche Software/App wird dem Taxiunternehmer bzw. seinen Fahrern zur Nutzung zur Verfügung gestellt.
(2) Quitsoft bietet dem Fahrgast die bargeldlose Bezahlung per des in der App enthaltenen payment-Systems mit den unterschiedlichen unbaren Zahlungsarten an, sofern der Fahrgast hierzu von Quitsoft berechtigt und bei Quitsoft registriert ist. In diesem Fall wird das Beförderungsentgelt von dem Taxiunternehmen eingezogen udgl. In diesem Fall teilt Quitsoft dem Fahrer zusammen mit der Anfrage zur Taxifahrt mit, dass es sich um Fahrt mit bargeldloser aber zulässiger Bezahlung handelt
(3) Quisoft stellt dem Taxiunternehmen / Taxifahrer die für die Inanspruchnahme der Vermittlungsleistungen von Quitsoft die erforderliche Software / App in der erforderlichen Anzahl zur Nutzung auf internetfähigen Endgeräten (Smartphones, Lab-Top, Tablet usw.) zur Verfügung.
(4) Ein Anspruch auf eine durchgehende ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Leistungen von Quitsoft besteht nicht.
(5) Quitsoft darf jederzeit seine Leistungen ändern, um diese weiter zu entwickeln und der Qualität nach zu verbessern und dem Markt anzupassen
3Pflichten des Taxiunternehmens
(1) Das Taxiunternehmen ist verpflichtet, sich bei Quitsoft registrieren zu lassen und sämtliche von Quitsoft geforderten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Dies betrifft das Taxiunternehmen selbst sowie ggf. die zu registrierenden Taxifahrer des Taxiunternehmens. Das Taxiunternehmen hat Quitsoft unverzüglich darüber zu informieren, sofern ein registrierter Fahrer nicht mehr bei ihm beschäftigt ist. Bereits jetzt erteilt das Taxiunternehmen jedem registrierten Taxifahrer die Vollmacht, im Namen des Taxiunternehmens und auf Rechnung des Taxiunternehmens die Vermittlungsleistungen von Quitsoft gem. den hier geregelten Bedingungen in Anspruch zu nehmen. Diese Vollmacht ist bezogen auf den jeweiligen Fahrer während der Zeit des Bestehens des Nutzungsrechtes dieses Fahrers nicht widerruflich.
(2) Das teilnehmende Taxi/der teilnehmende Taxifahrer ist für potentielle Fahrgäste im näheren Umkreis aufgrund der aktivierten Software „day´n TAXI“ mit der aktivierten Standorterkennung und -weitergabe als interessierter Fahrgastbeförderer erkennbar. Daher ist dieser Fahrer verpflichtet, unter Einhaltung sämtlicher Rechtsvorschriften und sonstiger Bestimmungen den angefragten Beförderungsauftrag anzunehmen, solange die Software („day´n TAXI“) aktiviert und das Taxi frei ist. Das gilt für sämtliche zulässigen Bezahlarten, einschließlich der Zahlung über das in der App integrierte payment-System.
(3) Darüber hinaus hat das Taxiunternehmen / der Taxifahrer den Status des jeweiligen Taxis als „frei“ bzw. „besetzt“ in der aktivierten Software („day´n TAXI“) stets sofort zu aktualisieren, damit potentielle Fahrgäste jederzeit den tatsächlichen Status des Taxis zur Kenntnis nehmen können.
(4) Quitsoft ist nicht Partei des Beförderungsvertrages. Durch die jeweilige Benutzung der Software („day´n TAXI“) und die Annahmebestätigung (Betätigung des Annahmebuttens) kommt ein Beförderungsvertrag zwischen dem Taxiunternehmen und dem anfragenden Fahrgast zustande. Die Abrechnung der Taxifahrt erfolgt ausschließlich zwischen dem Taxiunternehmen und dem Fahrgast, auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und sonstigen für die Abrechnung verbindlichen Regelungen.
(5) Wird die Taxifahrt über das payment-System bezahlt, so hat der Taxifahrer dafür Sorge zu tragen, dass der Fahrgast dem Zahlbetrag (Höhe) und der Bezahlart zustimmt und seine Berechtigung für die Abrechnung über das payment-System damit versichert.
(6) Bezahlt der Fahrgast die Taxifahrt über das payment-System, stellt der Taxifahrer dem Fahrgast keine Quittung aus. Der Fahrgast erhält eine solche Quittung von Quitsoft bzw. einem von Quitsoft beauftragten Unternehmen auf elektronischem oder Postweg. Hierzu bevollmächtigt das Taxiunternehmen die Quitsoft GmbH für die Zeit der Aufrechterhaltung der Nutzung des payment-Systems unwiderruflich, in seinem Namen das Beförderungsentgelt bei einer Fahrt mit Nutzung des payment-Systems dem Fahrgast einschließlich der Ausweisung der Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Wird das payment-System nicht gewählt, stellt der Taxifahrer dem Fahrgast auf sein Verlangen eine ordnungsgemäße Quittung bzw. Rechnung aus.
(7) Nutzer der „day´n TAXI“ Fahrgast-App können über diese App eine Reservierung (Vorbestellung) für die Taxifahrt bis zu 3 Tage im Voraus aufgeben. Quitsoft leitet diese Reservierung (Vorbestellung) an das Taxiunternehmen/Taxifahrer weiter. Nimmt der Taxifahrer diese Reservierung (Vorbestellung) an, so ist das Taxiunternehmer / der Taxifahrer in einem ganz besonderen Maße an die Ausführung der reservierten (vorbestellten) Taxifahrt gemäß den vom Fahrgast in der App gemachten Vorgaben gebunden.
(8) Ist es dem Taxiunternehmen / dem Taxifahrer nicht möglich, die reservierte (vorbestellte) Taxifahrt zu den vom Fahrgast gemachten Vorgaben aus Gründen, die nach der Annahme der Reservierung (Vorbestellung) eingetreten sind, auszuführen, so hat er unverzüglich die Fahrt über die „day´n TAXI“ Fahrer – App zu stornieren und den potentiellen Fahrgast darüber zu informieren. Quitsoft wird die stornierte Taxifahrt unverzüglich erneut zur Annahme durch andere Taxis / Taxiunternehmen anbieten, sofern der Fahrgast die Fahrt erneut nachfragt. Die ordnungsgemäße Ausführung von reservierten (vorbestellten) Taxifahrten nach den Fahrgastvorgaben hat für die Taxiunternehmen / Taxifahrer oberste Priorität.
4Vergütung, Abrechnung sowie Zahlung
(1) Für die Bereitstellung der Leistungen von Quitsoft bezüglich der Vermittlung von Taxifahrten über die „day´n TAXI“ – App kann Quitsoft eine monatliche Bereitstellungsgebühr gem. der jeweils gültigen Preisliste (unter „www.dayntaxi.com“ einsehbar) erheben.
(2) Quitsoft kann abhängig nach Anzahl der beim Taxiunternehmen angemeldeten Taxi-Fahrzeuge gem. der jeweils gültigen Preisliste (unter „www.dayntaxi.com“ einsehbar) einen Mindestumsatz berechnen, aus dem sich dann eine monatliche Mindestvergütung für die bereitgestellten Leistungen der Quitsoft GmbH über die „day´n TAXI“ – App berechnet wird.
(3) Das Taxiunternehmen zahlt an Quitsoft für jede erfolgreiche Vermittlung von Taxifahrten durch die Nutzung der „day´n TAXI“ – App eine Vermittlungsgebühr, dessen Höhe sich aus der jeweils aktuellen Preisliste (unter „www.dayntaxi.com“ einsehbar) ergibt. Diese beträgt z.Zt. 7 % des Nettozahlbetrages der Taxifahrgäste zzügl. gesetzliche MwSt.
(4) Quitsoft zahlt für die vom Taxiunternehmen an Quitsoft gem. Ziff. 7 abgetretenen Forderung einen Kaufpreis in Höhe von 100 % des Zahlbetrages des Fahrgastes.
(5) Quitsoft rechnet ihre Leistungen sowie den Kaufpreis gem. vorstehendem Absatz 4 direkt mit dem Taxiunternehmen wie folgt ab: 3 Arbeitstage nach dem jeweiligen Abrechnungszeitraum. Abrechnungszeiträume sind: 01.-07., 08.-14., 15.-21., 22.-Monatsende des jeweiligen Monats. Die Leistungsvergütungen nach vorstehenden Ziff. 4. werden insofern mit einem etwaigen Kaufpreisanspruch gem. vorstehender Ziff. 4. verrechnet. Die sich daraus ergebende Zahlung erfolgt unverzüglich, seitens des Taxiunternehmens per SEPA-Lastschrifteinzug und seitens Quitsoft per Überweisung an das Taxiunternehmen.
(6) Quitsoft übersendet die Rechnung an das Taxiunternehmen per e-mail, auf ausdrücklichen Wunsch wird die Rechnung zertifiziert. Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abrechnung sowie ein Berichtigungsverlangen hat das Taxiunternehmen innerhalb von 8 Wochen nach Rechnungszugang schriftlich und mit Gründen versehen, gegenüber Quitsoft zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist kann das Taxiunternehmen zwar ebenfalls noch Berichtigung verlangen, allerdings muss das Taxiunternehmen beweisen, dass die angefochtene Abrechnung fehlerhaft ist.
(7) Im Rahmen der anfänglichen Registrierung wird das Taxiunternehmen Quitsoft ermächtigen, die Vergütung per SEPA-Lastschriftmandat von seinem Konto einzuziehen. Insofern verpflichtet sich das Taxiunternehmen, Quitsoft ein entsprechendes SEPA-Lastschrift-Mandat zu erteilen. Dieses Mandat ist vom Taxiunternehmen als Kontoinhaber von der(n) das Unternehmen gesetzlich vertretenden Person(en) zu unterschreiben und Quitsoft unverzüglich vorab per Fax sowie im Original per Post zu übersenden. Die Frist für Vorankündigungen der SEPA-Lastschrift ist auf einen Banktag verkürzt. Das Taxiunternehmen kann das Quitsoft erteilte Lastschriftmandat jederzeit widerrufen.
5Einschränkungen und Beendigung des Vertrages
(1) Quitsoft hat das allgemeine Recht, seine Leistungen ganz oder teilweise vorübergehend einzustellen. Hierüber braucht das Taxiunternehmen nicht gesondert informiert zu werden. Über eine Einstellung bis zu 3 Monaten wird nur über die Homepage „www.dayntaxi.com“ informiert.
(2) Sollte das Taxiunternehmen oder sein Fahrer gegen vertragliche oder gesetzliche Pflichten verstoßen, so ist Quitsoft berechtigt, das Taxiunternehmen / den Fahrer vorübergehend oder dauerhaft von der Nutzung als Ganzes oder von einzelnen Teilleistungen auszuschließen (Sperrung). Ein gravierender Verstoß besteht u.a. dann, wenn das Taxiunternehmen seiner Zahlungsverpflichtung der Vergütung gegenüber Quitsoft nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt oder die erteilte Einzugsermächtigung widerruft oder das Taxiunternehmen / der Fahrer nach Annahme eines Beförderungsauftrages/Beförderungsanfrage oder nach Vorbestellung einer solchen diese Fahrt nicht ausführt, ohne dass hierfür ein besonderer, berechtigender Grund vorliegt. Das Taxiunternehmen hat diesen Grund unaufgefordert Quitsoft nachzuweisen.
(3) Der vorliegende Rahmenvertrag kann von beiden Seiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen schriftlich mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Eine Kündigung kann auch auf Teilleistungen beschränkt werden. Eine Kündigung per e-mail genügt der Schriftlichkeit.
6Haftung
(1) Quitsoft haftet für von ihr verursachte Schäden nur bei Vorsatz oder groben Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Das gilt auch für von Quitsoft beauftragte Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen. Für leichte oder mittlere Fahrlässigkeit ist die Haftung von Quitsoft ausgeschlossen, ausgenommen sind solche bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und auch dann nur für vorhersehbare und typische Schäden. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Rahmenvertrages erforderlich sind und auf die das Taxiunternehmen regelmäßig vertrauen durfte.
(2) Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben und Gesundheit, aus Produkthaftungsgesetz und aus abgegebenen Garantien.
(3) Das Taxiunternehmen haftet vollumfänglich dafür, dass ausschließlich die bei Quitsoft registrierten Taxifahrer die über die „day´n TAXI“ – App vermittelten Taxifahrten ausführen. Das Taxiunternehmen haftet auch dafür, dass seine Fahrer über sämtliche relevante Inhalte unterrichtet sind und die AGB „day´n TAXI“ Fahrer – App sowie die maßgeblichen Bestimmungen dieses Rahmenvertrages kennen und einhalten.
(4) Das Taxiunternehmen haftet weiterhin dafür vollumfänglich, dass die bei Quitsoft registrierten Fahrer alle für die Ausführung von Taxifahrten erforderlichen Genehmigungen und Zulassen besitzen und während der Zeit des Bestandes der Registrierung bei Quitsoft auch Aufrechterhalten und nicht entzogen oder erloschen usw. sind. Das Taxiunternehmen haftet für die Einhaltung der AGB „day´n TAXI“ Fahrer-App durch seine Fahrer.
(5) Das Taxiunternehmen haftet auch dafür, dass die für die Nutzung der „day´n TAXI“ App sowie die erforderliche Software erforderlichen Endgeräte im Taxi fest installiert sind und sämtliche Vorschriften des geltenden Straßenverkehrsgesetzes eingehalten werden.
(6) Das Taxiunternehmen haftet weiterhin dafür, dass während der Dienstzeit der Fahrer die jeweilige im jeweiligen Endgerät des Taxis installierte Software „day´n TAXI“ Fahrer-App aktiviert ist und bleibt und der jeweilige aktuelle Status für potentielle Fahrgäste erkennbar ist. Das Taxiunternehmen haftet auch dafür, dass offene Beförderungsanfragen im näheren Umkreis angenommen und ausgeführt werden, solange die „day´n TAXI“ Fahrer-App aktiviert und das Taxi frei ist.
(7) Das Taxiunternehmen haftet für den Bestand der unter Ziff. 7 abgetretenen Forderungen. Das Taxiunternehmen übernimmt für die ordnungsgemäß abgetretene Forderungen die Delkrederehaftung (Ausfallrisiko).
(8) Werden gegen Quitsoft oder mit ihr verbundene Unternehmen von Dritten, u.a. von potentiellen Fahrgästen die reserviert (vorbestellt) hatten, Ansprüche geltend gemacht, wird das Taxiunternehmen Quitsoft vollumgänglich von diesen Ansprüchen sowie den sich daraus ergebenden Schäden einschließlich der Kosten für eine angemessene Rechtsverteidigung, freistellen.
7Abtretung
Das Taxiunternehmen tritt hiermit seine sämtlichen aus der vom Fahrgast bestätigten Forderung aus der Bezahlung per payment-System an Quitsoft GmbH ab. Quitsoft nimmt diese Abtretung an.
8Schlussbestimmung / Salvatorische Klausel
(1) Quitsoft behält sich das Recht vor, jederzeit die AGB zu ändern. Ein Widerspruchsrecht des Taxiunternehmens bezüglich der Änderungen der AGB besteht nicht. Sofern der Anwender nicht innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen der AGB insgesamt kündigt, gilt sein Einverständnis zu den Änderungen der AGB als erteilt. Die AGB in der aktuellen Fassung mit Angabe des Datums der letzten Aktualisierung/Änderung können auf der Website von Quitsoft eingesehen und zur Kenntnis genommen werden.
(2) Diesem Rahmenvertrag entgegenstehende oder abweichende Bedingungen und Inhalte werden nur wirksam, sofern Quitsoft diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt und auch nur in dem Umfang des Zustimmungsinhaltes.
(3) Sollten eine oder mehrere Klauseln dieses Rahmenvertrages (dieser AGB) oder Teile davon unwirksam sein oder werden, nicht durchsetzbar sein oder werden oder sollten diese eine Lücke enthalten, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zum Ausfüllen der Lücke soll eine solche wirksame Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck dieses Rahmenvertrages (dieser AGB) am nächsten kommt.
9anzuwendendes Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand
(1) Es gilt die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen der Parteien ist Berlin.
(3) Soweit zulässig, ist Gerichtsstand Berlin.