1Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die Quitsoft GmbH verwendet, betreffend die Nutzung der „day´n TAXI“ Fahrer-App (nachfolgend „AGB“ genannt).
(2) Die von Quitsoft GmbH betriebene „day´n TAXI“ Fahrer-App ist eine für internetfähige mobile Endgeräte (z.B. Smartphones, Tablets, Notebooks usw.) betriebene App zur Vermittlung von Personenbeförderungsaufträgen zwischen einem Fahrgast und einem Taxiunternehmen (nachfolgend „App“ genannt).
(3) Anwender ist das bei Quitsoft GmbH registrierte Taxiunternehmen sowie der von ihm benannte und registrierte Fahrer, welcher beabsichtigt, die App zu nutzen (nachfolgend „Anwender“ genannt).
(4) Quitsoft GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Murat Mertol, Kapweg 4, 13405 Berlin, E-Mail: post@dayntaxi.de, ist das Unternehmen, welches die App zur Vermittlung von Taxifahrleistungen betreibt (nachfolgend „Quitsoft“ genannt).
(5) Die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen nach PBefG erfolgt von Taxiunternehmen, die Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführen (nachfolgend „Taxiunternehmen“ genannt).
(6) Als Vermittlungsdienstleistungen werden die von Quitsoft angebotenen Dienstleistungen zur Vermittlung von Verträgen zwischen Taxiunternehmen und Fahrgästen mittels der App bezeichnet (nachfolgend „Vermittlungsdienstleistung“ genannt).
2Grundlagen der Nutzung der App
(1) Diese AGB regeln die Bedingungen der Nutzung der App durch die Taxiunternehmen sowie deren Fahrer. Voraussetzung der Nutzung ist die bei Quitsoft erfolgte Registrierung des Taxiunternehmens sowie der die App anwendenden Fahrer. Mit der erstmaligen Nutzung der App sowie mit jedem einzelnen Einloggen in die App erkennt der Anwender diese AGB in seiner jeweils aktuellen Fassung als verbindlich an.
(2) Diese AGB ändern oder ersetzen nicht die für Taxiunternehmen sowie deren Fahrer geltenden örtlichen Vorschriften (Gesetze, Verordnungen sowie weitere Rechtsvorschriften). Diese hat der Anwender zwingend einzuhalten und ggf. angefragte Fahraufträge nicht anzunehmen, sofern sie gegen die geltenden Vorschriften verstoßen würden. Umgehungen der örtlichen Vorschriften sind nicht zulässig.
(3) Der Anwender versichert mit jeder Nutzung der App ausdrücklich, dass die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen einer Personenbeförderung vorliegen und während der gesamten Beförderungsfahrt aufrecht erhalten bleiben.
3Vertragsleistung und Verfügbarkeit
(1) Quitsoft ist weder für den Fahrgast noch für den Anwender Erfüllungsgehilfe oder Vertragspartner der Beförderungsleistung.
(2) Quitsoft vermittelt im Wege der App den Anwendern potentielle Fahrgäste, die über die Fahrgast-App ein Taxi suchen. Die Vermittlung gegenüber dem Anwender erfolgt durch die dem Anwender zur Verfügung gestellte Software (App). Nicht Gegenstand dieser AGB sind die Vermittlungsleistungen von Quitsoft selbst und deren Konditionen. Diese sind Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung mit dem Taxiunternehmen.
(3) Quitsoft stellt allein die Software für die Nutzung der App zur Verfügung. Die Nutzung des für die App-Nutzung erforderlichen Internets ist nicht Leistungsgegenstand, der Anwender hat für den Internetzugang und die entsprechenden Voraussetzungen (techn. Voraussetzungen, Konfiguration, Leistungsfähigkeit der Endgeräte usw.) sowie auf seine Kosten selbst zu sorgen.
(4) Der Anwender hat darüber hinaus keinen Anspruch – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf ständige, durchgehende und ununterbrochene Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der App.
(5) Quitsoft hat das Recht, die über die App angebotenen Leistungen ganz oder teilweise einzustellen. Eine vorübergehende Einstellung kann auch ohne individuelle Information der Anwender erfolgen. Informationen über die (vorübergehende) Einstellung der angebotenen Leistungen erfolgen nur allgemein über die Quitsoft-Homepage.
4Pflichten des Anwenders zur Nutzung der App
(1) Der Anwender hat sich vor Nutzung der App bei Quitsoft zu registrieren, das gilt für das Taxiunternehmen selbst sowie für die teilnehmenden Fahrer. Die dabei angegebenen Daten müssen vollständig sein und haben der Wahrheit zu entsprechen und sind stets auf dem aktuellen Stand zu halten.
(2) Es darf nur derjenige die App nutzen, der alle erforderlichen Genehmigungen, Zulassungen und sonstige gesetzlichen Vorgaben und Voraussetzungen für den Verkehr von und den Betrieb mit Taxen besitzt, beachtet und erfüllt.
(3) Das Endgerät, welches für die Nutzung der App vorgesehen ist, ist im Taxi fest zu installieren und die Regelungen der geltenden Straßenverkehrsgesetze und sonstiger anzuwendender Vorschriften strikt zu beachten.
(4) Der Anwender ist für potentielle Fahrgäste über die aktivierte App zu erkennen. Daher ist der Anwender verpflichtet, ihm zugewiesene und offene Beförderungsaufträge anzunehmen, solange die App aktiviert und das Taxi frei ist, soweit dem keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
(5) Die Nutzung der App durch den Anwender hat so zu erfolgen, dass keinerlei Beeinträchtigungen, Schäden, Überlastungen udgl. an der App auftreten und der Zweck der App nicht umgangen oder gefährdet wird. Jegliche Eingriffe in sowie Manipulationen an der App, ob direkt oder indirekt, ob durch den Anwender oder von ihm beauftragte oder zugelassene Dritte, insbesondere zur Änderung oder Umgehung von Sicherheitsvorkehrungen der App, sind untersagt. Das Gleiche gilt für Vervielfältigungen, Verwertungen usw.
(6) Sämtliche Zugangsdaten (Benutzername, Passwort udgl.) sind vom Anwender sicher aufzubewahren und dürfen Dritten nicht mitgeteilt werden. Darüber hinaus darf Dritten nicht der Zugang zur App ermöglicht werden. Allein der bei Quitsoft registrierte Anwender ist hierzu berechtigt. Über eine unberechtigte Nutzung durch Dritte oder der Verdacht darauf ist Quitsoft unverzüglich zu informieren.
(7) Die Leistung von Quitsoft kann nur genutzt werden, wenn die Ortungsfunktion der App eingeschaltet ist und bleibt. Daher ist diese mit allgemeinem Betriebsbeginn des Fahrzeuges einzuschalten und erst mit Betriebsende auszuschalten. Etwaige Pausenzeiten werden von der allgemeinen Aufrechterhaltungspflicht der Ortungsfunktion nicht berührt. Dabei werden die Standorte des Taxis sowie des potentiellen Fahrgastes gegenseitig übertragen (geortet).
(8) Sämtliche personenbezogenen Daten aller Beteiligter, die dem Anwender über die App bekannt werden oder bekannt werden können, dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Beteiligten außer zur Erbringung der vermittelnden Beförderungsleistung nicht zu anderen Zwecken verarbeitet, an Dritte übermittelt oder unberechtigten Dritten bekannt gegeben werden.
4aHintergrundstandortdaten
Die App verwendet Hintergrundstandortdaten. Die Nutzung der Standortdaten im Hintergrund ist für die Kernfunktionalität der App von entscheidender Bedeutung und bietet für Fahrer und Kunde einen klaren Nutzervorteil. Insbesondere werden Hintergrundstandortdaten verwendet, damit der Kunde das georderte Fahrzeug jederzeit orten kann um zu erfahren, wo sich das georderte Fahrzeug befindet und wie lange es noch bis zum Vereinbarten Aufnahmepunkt benötigt. Darüber hinaus auch, damit der Kunde bei Erfüllung des Fahrauftrages jederzeit die Fahrstrecke, Fahrzeit und Ankunftszeit udgl. prüfen kann.
5Leistungsänderung / Nutzungsbeschränkung / Beendigung der Leistung
(1) Quitsoft behält sich das Recht vor, jederzeit die Software zu ändern. Änderungen dienen der Weiterentwicklung und qualitativen Verbesserung der Software/App einschließlich ihrer Anwendung. Die Änderungen erfolgen möglichst in einer zumutbaren Art und Weise für den Anwender.
(2) Sollte der Anwender gegen vertragliche oder gesetzliche Pflichten verstoßen, so ist Quitsoft berechtigt, den Anwender vorübergehend oder dauerhaft von der Nutzung als Ganzes oder von einzelnen Teilleistungen auszuschließen (Sperrung). Ein gravierender Verstoß besteht u.a. dann, wenn der Taxiunternehmer seiner Zahlungsverpflichtung der Vergütung gegenüber Quitsoft nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt oder die erteilte Einzugsermächtigung widerruft oder der Anwender nach Annahme eines Beförderungsauftrages/Beförderungsanfrage oder nach Vorbestellung einer solchen diese Fahrt nicht ausführt, ohne dass hierfür ein besonderer, berechtigender Grund vorliegt. Der Anwender hat diesen Grund unaufgefordert Quitsoft nachzuweisen.
(3) Beide Parteien können jederzeit mit sofortiger Wirkung und ohne Angabe von Gründen den Vertrag bezüglich der Überlassung und Einräumung der Nutzungsrechte an der App und der entsprechenden Software schriftlich kündigen. Für die Einhaltung der Formvorschrift für die Kündigung ist eine entsprechende e-mail und push-Nachricht ausreichend. Für den Anwender genügt für eine wirksame Kündigung sogar die unwiederbringliche und schlussendliche Deinstallation der Software „day´n TAXI Fahrer-App“ von dem(n) entsprechenden Endgerät(en).
6Haftung
(1) Quitsoft haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für mittlere und leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung von Quitsoft ausgeschlossen. Quitsoft haftet nicht für Inhalte der Software und der App sowie die Richtigkeit der Übertragung von Daten und sonstigen Informationen. Ebenfalls haftet Quitsoft nicht für eine fehlerhafte Anwendung der App oder die unzulässige Weitergabe von Daten an oder die Nutzung der App von Dritten.
(2) Der Anwender stellt Quitsoft von sämtlicher Haftung gegenüber Dritten sowie den sich aus einer angemessenen Rechtsverteidigung ergebenden Kosten frei, sollte der Anwender eine Rechtsverletzung zu vertreten haben. Darüber hinaus ist der Anwender bei schuldhafter Pflichtverletzung gegenüber Quitsoft zum Schadensersatz verpflichtet.
(3) Sollte ein Dritter aufgrund einer Pflichtverletzung Ansprüche gegen Quitsoft geltend machen, so ist der Anwender verpflichtet, Quitsoft sofort nach Aufforderung umfassend und wahrheitsgemäß zu informieren und ggf. Unterlagen an Quitsoft herauszugeben, sofern dies zur Prüfung der Angelegenheit sowie Rechtsverteidigung erforderlich ist.
7Schlussbestimmungen
(1) Der Anwender ist ausdrücklich und unwiderruflich damit einverstanden, dass die von ihm beförderten Fahrgäste die vom Anwender erbrachte Leistung bewerten. Die Bewertung kann u.a. sowohl das Fahrzeug, das Taxiunternehmen als solches, die Beförderungsleistung als solche als auch den Fahrer betreffen. Der Anwender ist ausdrücklich und unwiderruflich damit einverstanden, dass diese nicht anonymisierten Bewertungen auf der Homepage der Quitsoft sowie in der Software veröffentlich werden. Sämtliche Bewertungen werden von Quitsoft unverzüglich gelöscht, sobald der Anwender nicht mehr an der Vermittlung über die App und dem Vermittlungssystem „day´n TAXI“ teilnimmt und die Leistungen seitens Quitsoft beendet und alle Ansprüche von Quitsoft gegenüber dem Anwender ausgeglichen sind.
(2) Quitsoft behält sich das Recht vor, jederzeit die AGB zu ändern. Ein Widerspruchsrecht des Anwenders bezüglich der Änderungen der AGB steht nicht. Sofern der Anwender nicht innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen der AGB insgesamt kündigt, gilt sein Einverständnis zu den Änderungen der AGB als erteilt. Die AGB in der aktuellen Fassung mit Angabe des Datums der letzten Aktualisierung/Änderung können auf der Website von Quitsoft eingesehen und zur Kenntnis genommen werden.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand ist Berlin.
(4) Von den vorstehenden AGB abweichende Regelungen gelten nur und insoweit, wie sie Quitsoft ausdrücklich zugestimmt hat.
(5) Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB oder Teile davon unwirksam sein oder werden, nicht durchsetzbar sein oder werden oder sollten diese eine Lücke enthalten, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zum Ausfüllen der Lücke soll eine solche wirksame Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser AGB am nächsten kommt.